Ihre Spende für den Förderverein Kinderhelfer mit Herz e.V. ist steuerlich abzugsfähig.
Der Förderverein Kinderhelfer mit Herz e.V. ist laut aktuellem Körperschafts-Steuerbescheid des Finanzamts Düsseldorf vom 10.01.2017 - Steuer-Nr. 105/5890/2225 – gem. § 5 Absatz 1 Nr 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff. AO dienen. Wir bestätigen Ihnen, dass wir Ihre Spende nur für satzungsgemäße gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verwenden.
Für Spenden bis 200,- Euro gilt der Kontoauszug Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung für Ihr Finanzamt.
Auf Wunsch senden wir Ihnen aber auch gerne für Spenden über 20,- Euro eine Zuwendungsbestätigung zu.
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