Spendenbescheinigung

Ihre Spende für den Förderverein Kinderhelfer mit Herz e.V. ist steuerlich abzugsfähig.

Der Förderverein Kinderhelfer mit Herz e.V. ist laut aktuellem Körperschafts-Steuerbescheid des Finanzamts Düsseldorf vom 10.01.2017 - Steuer-Nr. 105/5890/2225 – gem. § 5 Absatz 1 Nr 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff. AO dienen. Wir bestätigen Ihnen, dass wir Ihre Spende nur für satzungsgemäße gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verwenden.

 

Für Spenden bis 200,- Euro gilt der Kontoauszug Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung für Ihr Finanzamt.

Auf Wunsch senden wir Ihnen aber auch gerne für Spenden über 20,- Euro eine Zuwendungsbestätigung zu.

 

Mit 1 Euro schenken Sie einem Kind ein warmes Mittagessen und mit 50 Cent ein Frühstück für die Schule!

Ihre Ansprechpartnerin für Spenden und PR:
Claudia Smeets

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

0176 / 57720051

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Spendenkonto:

Kinderhelfer mit Herz e.V.

Stadtsparkasse Düsseldorf
Verwendungszweck:

„Kinderhelfer NRW“

BIC: DUSSDEDD

IBAN:DE15 3005 0110 1006 7280 24

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